Besoldungserhöhung für Beamte ab 1. Juli 2008 - Die Besoldungsbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes NRW werden mit Wirkung vom 1. Juli 2008 um 2,9 % erhöht - Erhöhung der Beamtenbesoldung
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Alles zum Thema "Weihnachtsgeld für Beamte" - Sonderzahlung / Sonderzuwendung- Zur Berechnung der Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte werden folgende Bemessungsfaktoren auf die jeweils für den Monat Dezember maßgebenden Bezüge angewandt...
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Besoldungstabellen für das Jahr 2003/2004/2005 nach der Bundesbesoldungsordnung
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Die Besoldungsgruppe (BesGr) ist die Einstufung der Besoldungshöhe eines Beamten gemäß der Verantwortung und Handlungskompetenz der ausgeübten Funktion innerhalb der Besoldungsordnung. Sie regelt neben dem Dienstalter die Höhe der Besoldung. Die Einteilung in Besoldungsgruppen ist nach dem Bundesbesoldungsgesetz in der jeweiligen Besoldungsordnung geregelt.
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