Freiwillige Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen (z.B. viele Beamte) können sich Ihre Krankenkasse aussuchen. Die Leistungen sind nahezu gleich - nicht jedoch die Beiträge.
Pflichtversicherte und freiwillig versicherte Angestellte des öffentlichen Dienstes haben natürlich die gleichen Wahlrechte.
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